Rechtzeitige und umfassende Beratung speziell im Bereich Ausgleichsanspruch stärkt Ihre Position gegenüber dem Vertragspartner. Dieser Grundsatz gilt während der Vertragslaufzeit und insbesondere auch im Hinblick auf eine von Ihnen geplante Vertragsbeendigung.
Kompetente Beratung vor dem Ausspruch der Eigenkündigung erhöht wesentlich die Durchsetzbarkeit Ihres Ausgleichsanspruches.
Wir konnten aber auch schon vielen mit ihrer Situation unzufriedenen Vertriebspartnern helfen, ihren Vertrag zu besseren Bedingungen fortzusetzen.
In jedem Fall informieren wir Sie umfassend über die Gesetzeslage und auf Ihren Fall anwendbare Gerichtsentscheidungen. Auf Basis der mit Ihnen erörterten Chancen und Risiken beraten wir Sie über die bestmögliche Vorgangsweise und informieren Sie über die zu erwartenden Kosten.